Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr, gemäss der Verordnung (eu) n° 181/2011 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. februar 2011
Themen :
- Recht auf Transport & Ausnahmen und besondere Bedingungen
- Gebrauch von Kraftomnibussen von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität
- Fahrgastrechte bei Annullierung oder bei großer Verspätung von Kraftomnibussen
- Fahrgastrechte bei Unfällen von Kraftomnibussen
- Einreichung von Beschwerden
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Recht auf Transport & Ausnahmen und besondere Bedingungen
- Person, die im Besitz eines gültigen Fahrscheins für die Serviceleistung ist. (AGB, Artikel 3)
- Jede Person sollte die Möglichkeit haben unsere Kraftomnibus- Serviceleistungen zu benutzen, unabhängig vom Alter, der Staatsangehörigkeit oder ob es sich um eine Person mit eingeschränkter Mobilität handelt. Jede Person hat das gleiche Recht auf Freizügigkeit, Entscheidungsfreiheit und Nichtdiskriminierung wie alle anderen Bürger.
Der Beförderer darf einer Person mit eingeschränkter Mobilität verweigern in dem Kraftomnibus einzusteigen, wenn den Einstieg und den Ausstieg dieser Person physisch oder die Beförderung auf sichere und operationell durchführbare Weise nicht möglich ist. - Beim Kauf eines gültigen Fahrscheines der Gesellschaft flibco.com, bekommt der Kunde diesen in elektronischer Form ausgestellt. Am Tag der Abfahrt, kann der Fahrschein unter dieser Form dem Fahrer vorgelegt werden.
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Gebrauch von Kraftomnibussen von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität
- Die Personen mit eingeschränkter Mobilität sollten die Möglichkeit haben unsere Kraftomnibus- Serviceleistungen zu benutzen. Diese Personen haben die gleichen Rechte wie alle anderen Passagiere.
- Unsere Serviceleistungen bieten die Möglichkeit diese Personen beim Ein- und Aussteigen des Kraftomnibusses zu begleiten. Eine Anfrage, spätestens 36 Stunden vor Abfahrt ist bevorzugt. Die Kraftomnibusse verfügen über keine Rampen für Rollstühle. Wenn diese faltbar sind, können sie im Gepäckraum transportiert werden. Falls die Person nicht in der Lage ist zu gehen oder zu bewegen, wird ein Begleiter bevorzugt. Der Begleiter hat das Recht kostenfrei zu reisen, wenn eine schriftliche Anfrage bis zu 36 Stunden vor Abfahrt erfolgt.
- Der Beförderer darf einer Person mit eingeschränkter Mobilität verweigern in dem Kraftomnibus einzusteigen, wenn den Einstieg und den Ausstieg dieser Person physisch oder die Beförderung auf sichere und operationell durchführbare Weise nicht möglich ist.
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Fahrgastrechte bei Annullierung oder bei grosser Verspätung von Kraftomnibusse
- Wenn ein Kraftomnibus eine große Verspätung hat oder eine Annullierung erforderlich ist, verpflichtet sich der Beförderer, die Passagiere von der Situation unter Elektronischer Form zu informieren, und dies, auf Basis der von den Passagieren angegebenen Informationen beim Anmelden auf der Webseite des Beförderers. Diese Kommunikation findet prompt statt, spätestens dreißig Minuten nach der geplanten Abfahrt.
- Muss ein Beförderer vernünftigerweise davon ausgehen dass die Abfahrt einer Fahrt annulliert wird oder sich um mehr als 120 Minuten verzögert, bietet er den Fahrgästen unverzüglich folgendes zur Auswahl an:
- zum frühsten möglichen Zeitpunkt Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung zum im Beförderungsvertrag festgelegten Zielort ohne Aufpreis und unter vergleichbaren Bedingungen wie im Beförderungsvertrag angegeben.
- Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls zum frühsten möglichen Zeitpunkt kostenlose Rückfahrt mit dem Bus zum im Beförderungsvertrag festgelegten Abfahrtsort.
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Fahrgastrechte bei Unfällen von Kraftomnibussen
- Im Falle eines Unfalles eines Kraftomnibusses, tretet die Verordnung (EU) N° 181/2011 des europäischen Parlaments und des Rates über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr, Kapitel 2, Artikel 7 in Kraft.
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Einreichung von Beschwerden
- Die Beschwerde wird nur schriftlich akzeptiert (unter elektronischer Form oder per Kurier). Diese muss an unseren Kundenservice geschickt werden.
- Die Beschwerde muss spätestens drei Monate nach dem Ereignis stattfinden. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, wird der Beförderer mit einer kurzen Antwort auf die Anfrage antworten, dieser ist dann jedoch nicht verpflichtet in irgendeiner Form zu entschädigen.
Der Beförderer verpflichtet sich, innerhalb von drei Monaten nach der Anfrage zu agieren.