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Allgemeine Geschäftsbedingungen flibco.com
SALES-LENTZ AUTOCARS S.A.
Markenname: flibco.com

B.P. 39
L- 4901 Bascharage
G.D. de Luxembourg

Servicecenter:
Lux: 900 75 700 (EUR 0,55/Min.)
Frankreich: 08 20 36 37 84 (EUR 0,55/Min.)
Deutschland: 0180 1 507 570 (EUR 0,55/Min.)
Belgien: 070 211 210 (EUR 0,55/Min.)
web: www.flibco.com
Email: info@flibco.com


Geschäftsführer:

TVA-Nr:
RC Luxembourg:


M. Sales Marc

LU17484145
B63811

Allgemeine Bestimmungen
Transportvertrag
Sales-Lentz führt die regelmässigen Speziallinien mit Flibco Bussen aus. Die Fahrzeuge haben nicht immer die Flibcofarben.
Vertragsparteien
Der vorliegende Vertrag wird zwischen der Aktiengesellschaft Sales-Lentz Autocars S.A., nachfolgend als „Transportunternehmer“ bezeichnet, und der Person, die eine Transportdienstleistung bestellt hat, nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet, geschlossen.
Vertragsgegenstand
Durch diesen Vertrag verpflichtet sich der Transportunternehmer den Kunden im Bus vom Abfahrtsort zum ausgewählten Reiseziel zu transportieren. Der Kunde verpflichtet sich, den in den besonderen Vertragsbedingungen vereinbarten Preis zu zahlen.
Der vorliegende Vertrag bezieht sich ausschließlich auf die Transportdienstleistung vom angegebenen Abfahrtsort zum angegebenen Zielort. Etwaige Unterkunftsbuchungen oder andere Transportbestellungen sind als eigenständige Verträge anzusehen, sowohl in Bezug auf deren Ausführung als auch auf deren Vergütung.
Anwendungsbereich der Vertragsklauseln
Die vorliegenden Vertragsbedingungen finden Anwendung auf jede Transportdienstleistung des Transportunternehmers für den Kunden.
Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Vertragsbedingung dem Gesetz oder anderen Normen widersprechen, so sind ausschließlich die betroffenen Klauseln als nichtig anzusehen, ohne dass der Gesamtvertrag nichtig würde. Die betroffenen Klauseln sind durch eine wirtschaftlich gleichwertige Regelung zu ersetzen.
Reservierungsbedingungen
Die Reservierung ist erst vollzogen, wenn die gesamte Summe des Transports gezahlt worden ist.
Reservierungsmöglichkeiten
Die Reservierung kann über Internet mein flibco, in einer unserer Reiseagenturen, oder beim Busfahrer getätigt werden vorausgesetzt es sind genügend Plätze im Bus.
Zahlung der Vergütung
Preisbestimmung
Der Preis bestimmt sich nach dem in den besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Betrag.
Der Kunde wird jedoch darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Preis der Dienstleistung insbesondere aufgrund des Reiseziels, der gebuchten Plätze, der Abfahrtszeit und der Ausbuchung des jeweiligen Reisebusses variiert. Folglich kann der Kunde sich für weitere Vertragsabschlüsse, sowie für die Abänderung oder Erweiterung des vorliegenden Vertrages nicht auf die festgehaltenen Preise berufen.
Nicht-Zahlung des Preises
Der Kunde ist verpflichtet, sein Reiseticket vor Reiseantritt zu bezahlen. Im Falle einer Zahlung per Internet gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn die Zahlung auf dem Konto des Transportunternehmers eingegangen ist.
Im Falle einer Zahlung per Kreditkarte geht die Überschreitung des Kreditlimits sowie jedweilige andere Sperrung der Karte ausschließlich zu Lasten des Kunden, wobei zu vermuten ist, dass der Kunde diese Sperrungen kannte.
Die Nichtnutzung der gebuchten Reisedienstleistung eröffnet für den Kunden in keinem Falle ein Recht auf Rückzahlung des Fahrtpreises oder auf Umbuchung des Tickets.
In jedem Falle, wo der Reisepreis nicht innerhalb von 48 Stunden ab der Reisebuchung erfolgte, kann der Transportunternehmer die Buchung aufkündigen.
Reiseticket
Beweis
Das Reiseticket gilt als Vertrag zwischen dem Reiseunternehmen und dem Kunden.
Der Ausdruck des per Mail zugesandten Tickets gilt im Prinzip als Reiseticket. Der Kunde ist verpflichtet beim Einstieg in den Reisebus eine elektronische Bestätigung vorzuzeigen, entweder in Form eines Ausdrucks des Tickets oder über Flibco.com iPhone. Falls dies nicht der Fall ist, muss der Kunde ein neues Ticket zum erhöhten Preis beim Fahrer im Bus kaufen.
Der Ausdruck gilt demnach prinzipiell als ausreichender Beweis für die Buchung und die Berechtigung zum Reiseantritt der gebuchten Fahrt.
Das Personal des Transportunternehmers ist jedoch berechtigt zu verlangen, dass der Kunde sich anhand eines offiziell anerkannten Dokumentes zusätzlich ausweist.
Nur die Kunden, welche sich auch dementsprechend ausweisen konnten, sind berechtigt die Reise anzutreten.
Der Kunde, welcher über kein offizielles Ausweispapier verfügt kann den Transportunternehmer nicht dafür haftbar machen, dass ihm der Reiseantritt verweigert wurde.
Verlust
Der Verlust des Reisetickets geht ausschließlich zu Lasten des Kunden. Ohne gültiges Ticket muss der Kunde ein Ticket beim Fahrer im Bus zum erhöhten Preis kaufen.
Unübertragbarkeit
Das Reiseticket ist persönlich und kann vom Kunden nicht verkauft oder anderweitig an Dritte abgetreten werden.
Teilnutzung
Falls die Fahrt mehrere Haltestellen beinhaltet, so kann der Kunde jederzeit an einer Haltestelle aussteigen, welche näher am Abfahrtsort liegt als das Ankunftsziel, welches gebucht wurde.
In keinem Falle steht dem Kunden jedoch nicht das Recht zu, eine Teilrückzahlung zu verlangen oder die verbleibende Reisestrecke auf einem anderen Bus anzutreten.
Umbuchung des Tickets
Die Tickets können bis 6 Stunden vor geplanter Abfahrt umgebucht werden, mit der Bedingung dass noch ausreichend Plätze im Bus frei sind. Bei Umbuchungen über das Internet fallen keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren an. Bei Umbuchungen im Service Center fallen Kosten zum angewendeten Tarif an.
Stornierung des Tickets
Die Tickets können bis 6 Stunden vor geplanter Abfahrt storniert werden. Der Betrag des Tickets wird als Guthaben auf das Flibcokonto gebucht. Der Kunde kann diesen Betrag für eine nächste Fahrt mit Flibco.com nutzen. Falls der Kunde eine Rückerstattung verlangt, werden Kosten zum angewendeten Tarif verlangt.
Gepäck
Zugelassenes Gepäck
Die Transportdienstleistung beinhaltet das Recht für jeden Kunden
  1. 1 Handgepäck in der Passagierkabine, sowie
  2. 1 Koffer im Laderaum
mitzunehmen.
Jedes Gepäcksteil muss den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer, den Abfahrtsort sowie den Zielort des Kunden äußerlich erkennbar tragen.
Das Transportunternehmen übernimmt keinerlei Verantwortung für verloren gegangenes oder beschädigtes Gepäck. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass sein Gepäck im richtigen Bus verladen wird.
Sollte der Kunde im Besitz weiterer Gepäckteile sein, so kann der Transportunternehmer diese je nach Stauraummöglichkeiten annehmen oder ablehnen.
Gefährliches und unangebrachtes Gepäck
Das Gepäck darf in keinem Falle Gegenstände beinhalten, welche den Reisebus, die anderen Passagiere oder das Personal des Transportunternehmers Gefahren irgendeiner Natur aussetzen könnte. Auch darf das Gepäck die anderen Passagiere nicht durch sein Aussehen, seinen Geruch oder seine Ausmaße stören.
Jedweilige Waffe, insbesondere Feuerwaffen (z.B. Jagdgewehre oder Sammlergegenstände) müssen bei, Transportunternehmer vor Reiseantritt angemeldet werden. Sie können, im Falle einer Zusage des Reiseunternehmers, ausschließlich im Laderaum des Reisebusses befördert werden.
Einsichtsrecht
Aus Sicherheitsgründen ist es dem Transportunternehmer gestattet, das Gepäck des Kunden zu durchsuchen. Im Falle einer Verweigerung des Kunden ist der Transportunternehmer berechtigt, den Transport des Gepäcks zu verweigern.
Eigenschaften des Gepäcks
Das gesamte Gepäck muss angemessen verpackt sein, so beispielsweise in Koffern, Säcken oder anderen angemessenen Behältern welche einer normalen und transportüblichen Beanspruchung ausgesetzt werden können.
Insbesondere zerbrechliche Gegenstände müssen für den Transport ordnungsgemäß verpackt sein.
Kennzeichnung des Gepäcks
Jedes Gepäcksteil muss den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer, den Abfahrtsort sowie den Zielort des Kunden äußerlich erkennbar tragen.
Verweigerungsrecht
Der Transportunternehmer ist berechtigt jedes Gepäck zu verweigern, welches den vorausgeführten Bedingungen nicht entspricht.
Sollte der Kunde, aufgrund dieser Verweigerung, sich dazu entschließen, die Reise nicht anzutreten, so kann der Transportunternehmer dafür nicht haftbar gemacht werden. Der gesamte Reisepreis bleibt geschuldet.
Verlorenes oder zurückgelassenes Gepäck bzw. Gegenstände
Wenn der Kunde einen Gegenstand oder sein Gepäck nach Ankunft am Reiseziel im Bus lässt, steht dem Transportunternehmer das Recht zu, letzteres nicht auf die nächste Fahrt mitzunehmen, sondern am Ankunftsort zu belassen, soweit er der Auffassung ist, dass ein Sicherheitsrisiko besteht, oder dass der verbleibende Frachtraum nicht ausreichend ist, um das Gepäck der folgenden Passagiere aufzunehmen.
In allen anderen Fällen ist der Transportunternehmer lediglich verpflichtet, das Gepäck während 2 Monaten ab Ankunft am Reiseziel zu verwahren. Die Verwahrung des Gepäcks kann mit € 2 je begonnenem Tag verrechnet werden.
Der Transportunternehmer versucht, sich mit dem Kunden in Verbindung zu setzen, um ihn über den zurückgelassenen Gegenstand in Kenntnis zu setzen. Sollte der Kunde nicht die oben erwähnte äußere Kennzeichnung vorgenommen haben, so ist der Transportunternehmer nicht zu weiteren Nachforschungen verpflichtet.
Nach Ablauf der zweimonatigen Frist kann der Transportunternehmer die Gegenstände nach Belieben verwenden oder veräußern.
Sollte ein Kunde einen Gegenstand zurückverlangen, so steht dem Transportunternehmer das Recht zu, sämtliche notwendigen Beweise für das beanspruchte Eigentumsrecht zu fordern. Im Zweifelsfalle kann der Transportunternehmer vom Kunden eine Geldhinterlegung oder sonstige Garantien verlangen.
Tiere
Tiere sind nicht an Bord des Busses gestattet.
Ausgenommen hiervon sind Blindenhunde sowie andere speziell ausgebildete Hunde, welche behinderte Personen begleiten, unter der Bedingung, dass der Transportunternehmer spätestens 48 Stunden vor Abfahrt darüber in Kenntnis gesetzt wurde.
Der Kunde bleibt für sein Tier verantwortlich und bleibt dessen Gewahrsamsinhaber.
Der Transportunternehmer kann nicht für entstandene Schäden der oben genannten Hunde haftbar gemacht werden.
Auch ist der Transportunternehmer nicht haftbar für Schäden, welche bei anderen Kunden durch einen solchen an Bord anwesenden Hund entstehen.
Minderjährige
Kinder und Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und nicht von einem Erziehungsberechtigtem begleitet werden, werden nicht zum Transport zugelassen.
Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und nicht von einem Erziehungsberechtigtem begleitet werden, müssen einen Personalausweis oder Pass bei sich tragen. Ausserdem müssen sie eine beglaubigte Genehmigung des/der Erziehungsberechtigten vorlegen können.
Prüfungspflicht
Der Kunde verpflichtet sich, vor Abfahrt zu überprüfen, dass sein Gepäck ordnungsgemäß in dem Laderaum verstaut worden ist. Bei Ankunft am Reiseziel verpflichtet sich der Kunde, sein Gepäck umgehend wieder an sich zu nehmen.
Haftung
Der Transportunternehmer ist nicht haftbar für den Diebstahl, den Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks, welches der Kunde mit sich an Bord genommen hat. Der Kunde verpflichtet sich, über sein Handgepäck zu wachen.
Bezüglich des im Laderaum transportierten Gepäcks haftet der Transportunternehmer nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung des Transportunternehmers kann keinesfalls € 150 pro Gepäckgegenstand überschreiten.
Sollte der Kunde der Auffassung sein, der Wert seines Gepäcks würde diesen Betrag überschreiten, so muss er den Transportunternehmer spätestens 7 Tage vor Reiseantritt darüber in Kenntnis setzen, damit eine weitergehende Haftung vereinbart werden kann.
Wiederum ist das Transportunternehmen nicht haftbar im Falle von Verlust oder Diebstahl des Gepäcks im Kofferraum des Fahrzeugs.
Transport
Abfahrtsort
Der Abfahrtsort wird durch die besonderen Bestimmungen dieses Vertrages festgelegt. Der Kunde verplichtet sich in den Bus einzusteigen an der im Vertrag festgelegten Haltestelle. Das Transportunternehmen hat das Recht den ungenutzten freien Platz weiterzuverkaufen, wenn der Kunde nicht rechtzeitig an der Haltestelle erscheint.
Sollte der Kunde in den Bus an einer weiter von Ankunftsziel entfernten Haltestelle einsteigen wollen, so steht dem Transportunternehmer das Recht zu, den Einstieg zu verweigern. Im Falle einer Gestattung steht dem Transportunternehmer das Recht zu, eine Zuzahlung zu verlangen, die beim Fahrer gezahlt werden muss.
Reiseziel
Das Reiseziel wird durch die besonderen Bestimmungen des vorliegenden Vertrages festgelegt.
Sollte jedoch, aus Gründen die dem Transportunternehmer nicht zurechenbar sind (so z.B. Bau- und Strassenarbeiten, Unfälle oder Kundgebungen), das Reiseziel nicht per Bus erreicht werden können, so steht dem Transportunternehmer das Recht zu, ein möglichst nahe gelegenes anderes Reiseziel zu bestimmen. In diesem Fall steht dem Kunden keine Entschädigung oder Rückerstattung der Kosten zu.
Abfahrtszeit
Die Abfahrtszeit wird in den besonderen Bestimmungen dieses Vertrages festgelegt. Der Transportunternehmer kann jedoch in keinem Falle für eine Verspätung der Abfahrt haftbar gemacht werden.
Der Kunde verpflichtet sich, spätestens 10 Minuten vor der Abfahrtszeit am Abfahrtsort anwesend zu sein. In keinem Fall ist der Transportunternehmer verpflichtet nach der angegebenen Abfahrtszeit auf einen Kunden zu warten.
Ankunftszeit
Die Ankunftszeit, welche in den besonderen Bestimmungen des Vertrages angegeben ist, ist nicht bindend.
Die Reisedauer, und damit die Ankunftszeit, wurden aufgrund üblicher Verkehrs- und Straßenverhältnisse berechnet. Ereignisse wie Verkehrsstaue, Unfälle, langsamer Verkehr, Straßen- und Bauarbeiten, technische Probleme am Transportmittel oder das Verhalten anderer Passagiere können zu Verspätungen führen, welche dem Transportunternehmer nicht zurechenbar sind, und welche dem Kunden kein Recht auf Entschädigung eröffnen.
Sitzplätze
Die Sitzplätze im Reisebus sind nicht zugeordnet. Dem Kunden steht nicht das Recht zu, einen bestimmten Sitz zu verlangen. Einen Tausch der Sitzplätze kann er nur mit dem Einverständnis des dort sitzenden Passagiers vornehmen.
Es ist dem Kunden untersagt, einen Sitz zu besetzen, indem er dort sein Gepäck oder andere Gegenstände ablegt oder sich selbst in eine solche Position bringt, dass er zwei oder mehrere Sitze besetzt, es sei denn, er hat diese zusätzlichen Sitzplätze gesondert bestellt und bezahlt.
Ausstattung
Dieser Vertrag gibt Anrecht auf einen Transport in einem Bus mit standardmäßiger Ausstattung.
Es steht dem Transportunternehmer frei, zusätzliche Leistungen wie Klimatisation, Toiletten, Busbar, Videoausstattung oder andere, je nach Verfügbarkeit anzubieten. Letztere Leistungen werden jedoch keinesfalls Gegenstand des vorliegenden oder anderer Verträge.
Befähigung zum Transport
Durch die Bestellung des Reisetickets erklärt der Kunde physisch und psychisch für die vorgesehene Busreise befähigt zu sein.
Sollte der Kunde, aufgrund seines physischen oder psychischen Zustandes, besonderer Transporteinrichtungen bedürfen, so muss er den Transportunternehmer davon vor Reiseantritt in Kenntnis setzen. Der Transportunternehmer überprüft anschließend, ob der Transport möglich sein wird oder nicht.
Der Transportunternehmer kann keineswegs dafür haftbar gemacht werden, dass der Passagier, der seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist, den Bus nicht besteigen oder an der Fahrt nicht teilnehmen kann. Änderungen des Tickets kann der Kunde selbst online bis 6 Stunden vor geplanter Abfahrt vornehmen. Bei Umbuchungen über das Internet fallen keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren an.
Überbuchung
Sollte der Transportunternehmer nicht in der Lage sein, dem Kunden den bestellten Reiseplatz anzubieten, so ist er lediglich dazu verpflichtet dem Kunden, nach Wahl, die Rückerstattung von 150% des Reisepreises, mit einem Minimum von € 10 oder den Umtausch der Bestellung auf einen anderen Bus, anzubieten. Der Kunde kann keine andere Entschädigung geltend machen.
Verhalten im Reisebus
Allgemeine Bestimmung
Artikel 14 der großherzoglichen Verordnung vom 3. September 1980 „ayant pour objet de régler la police et d'assurer la sécurité des services de transports réguliers par route » ist Bestandteil des vorliegenden Vertrages.
Kleidung
Der Transportunternehmer kann jedem Kunden den Reiseantritt verweigern, falls dieser nicht in einer ordnungsgemäßen Kleidung erscheint.
Hygiene
Auch kann dem Kunden der Reiseantritt verweigert werden, falls dieser sich in einem alkoholisierten Zustand befindet oder falls er der üblichen Körperhygiene nicht nachgekommen ist.
Lärm
Im Bus ist es untersagt, Musik mit Lautsprechern zu hören, und dies während der gesamten Reisedauer. Kopfhörer dürfen verwendet werden, falls die Musik für die anderen Passagiere nicht vernehmbar ist.
Lebensmittel
Die Einnahme alkoholischer Getränke ist im Reisebus nicht gestattet. Auch ist es verboten, solche Lebensmittel zu sich zu nehmen, welche, insbesondere durch ihren Geruch, die anderen Passagiere belästigen oder den Bus beschmutzen könnten.
Allgemeinklausel
Das Gesamtverhalten des Kunden muss so sein, dass die anderen Passagiere in keinster Weise belästigt werden, dass die Reise in aller Ruhe und Sicherheit verlaufen kann, und dass die Ausstattung des Busses weder beschmutzt noch beschädigt wird.
Der Kunde hat die Anweisungen des Personals des Transportunternehmers zu befolgen.
RAUCHEN ist im Bus strengstens untersagt!
Schlussbestimmungen
Datenschutz
Die persönlichen Daten, welche der Kunde über Internet oder anderweitig dem Transportunternehmer überträgt, werden von diesem zur Ausführung der bestellten Leistungen, sowie zur Kundenbetreuung und Qualitätssicherung genutzt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er im Folgemonat nach seinem Reisetermin einen Fragebogen zur Qualitätssicherung per Email erhält. Darüber hinaus gestattet der Kunde dem Transportunternehmer diese Daten zwecks Zustellung von Informationen bezüglich neuer Produkte und Leistungen zu nutzen. Dem Kunden steht das Recht zu, den Transportunternehmer darüber zu unterrichten, dass er keine weiteren Informationen zu neuen Produkten und Leistungen erhalten möchte.
Die Daten werden nicht an unberechtigte Dritte übertragen, mit Ausnahme der Kreditkartengesellschaften im Falle einer Zahlung per Kreditkarte, sowie der öffentlichen Behörden, soweit erforderlich.
Die Daten werden 5 Jahre nach Bestellung der Reise gelöscht.
Der Kunde erklärt darüber in Kenntnis gesetzt worden zu sein, dass ihm ein Einsichts- und Korrekturrecht bezüglich seiner Daten zusteht.
Reiseunterlagen
Der Kunde erklärt, dass er zum Zeitpunkt des Reiseantritts und während der gesamten Reisedauer über alle notwendigen Dokumente, Entscheidungen, Ausweise und Zulassungen verfügt, um das französische resp. luxemburgische Staatsgebiet zu verlassen, sowie um sämtliche durchquerten Grenzen zu überschreiten und in das jeweilige Staatsgebiet einzureisen.
Der Transportunternehmer kann nicht für die Folgen einer nicht regulären Rechtslage haftbar gemacht werden.
Der Kunde verpflichtet sich, den Transportunternehmer für sämtliche Schäden zu entschädigen, die letzterem dadurch entstanden sind, dass der Kunde sich im Hinblick auf die bestellte Reise nicht in einer regularisierten Rechtslage befand.
Leistungen durch Dritte
Falls im Rahmen der Ausführung dieses Vertrages der Transportunternehmer Dritte Personen einsetzt, um dem Kunden Leistungen zu bringen, so ist er lediglich als einfacher Auftraggeber anzusehen, und seine Haftung ist nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den Regeln des Auftrages zu bestimmen.
Rücktrittsrecht
Der Kunde erklärt, von seinem siebentägigen Rücktrittsrecht, ab Erhalt der Bestätigung seiner Bestellung, in Kenntnis gesetzt worden zu sein.
Entsprechend dem Gesetz ist der Rücktritt nach Reiseantritt ausgeschlossen.
Im Falle der Bestellung einer Hin- und Rückfahrt, sowie im Falle mehrerer Ankunfts- und Abfahrtsorte sind sämtliche Leistungen im Rahmen des Rücktrittsrechts als eine einzige Gesamtleistung anzusehen.
Anwendbares Recht
Der vorliegende Vertrag unterliegt, bezüglich seiner Gültigkeit, seiner Auslegung und seiner Ausführung, dem luxemburgischen Recht.
Gerichtsstand
Für sämtliche Gerichtsverfahren bezüglich der Ausführung, der Auslegung und der Gültigkeit dieses Vertrages, sind ausschließlich die Gerichte von Luxemburg-Stadt zuständig.
Vertragsänderungen
Jegliche Änderung oder Abweichung von den vorliegenden Reisebedingungen muss schriftlich, versehen mit der Unterschrift beider Parteien, erfolgen.
Der Kunde wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Personal des Transportunternehmers nicht berechtigt ist, um die vorliegenden Klauseln zu ergänzen, abzuändern oder für unanwendbar zu erklären.
Beschwerden
Alle Beschwerden die nach 14 Tagen der Fahrt eingehen, können nicht bearbeitet werden.
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